Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foxlution IT
Marco Schumacher
Hoverhof 2
53797 Lohmar
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Foxlution IT, Inhaber Marco Schumacher (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Hosting, Beratung sowie zugehöriger Leistungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch ausdrückliche Beauftragung zustande.
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder dass die für die Nutzung erforderlichen Rechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch derartige Inhalte auf erstes Anfordern frei.
- Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei umfangreicheren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilzahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt oder Vorauszahlungen zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Support) gelten die im Vertrag vereinbarten Abrechnungszeiträume. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Termine und Lieferfristen
- Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z. B. Ausfall von Vorleistungen Dritter, Krankheit) verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 7 Abnahme
- Soweit die geschuldete Leistung eine Abnahme erfordert (insbesondere bei Werkleistungen), hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Fertigstellung und Bereitstellung zu prüfen.
- Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge oder nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Weiterveräußerung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
- An eingesetzter Open-Source-Software und Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in anonymisierter Form als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung.
- Bei Unternehmern gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, in Textform zu rügen.
- Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) bestimmt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 11 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des Vertrags zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Rahmen des Vertragsschlusses gesondert übermittelt wird. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2026